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]]>Die Strukturierung von Besitzverhältnissen über ein zyprisches Unternehmen kann Kapitalertragssteuern, Nachlasssteuern und Zoll- und Emissionsabgaben verringern; sowie eine Zahl anderer komplexer Angelegenheiten von Hochsteuerländern vereinfachen.
Ein zyprisches IBC kann Immobilienobjekte sowohl in Zypern wie auch in anderen Ländern besitzen, auch im für den Teilhaber vorteilhaften Wohnsitz.
Die Teilhaber mit Eigentum an einem zyprischen Unternehmen können Anteile anstatt des Eigentums veräußern. Das legale Gesamteigentum hat sich nicht verändert, sodass sämtliche Emissions- und Zollabgaben in der Gerichtsbarkeit, in der sich das Eigentum befindet, umgangen werden.
Die Gewinne durch Veräußerung von Anteilen an zyprischen Unternehmen sind steuerbefreit (es kann zu einem zu besteuernden Gewinn kommen, wenn das Eigentum sich in Zypern befindet).
EU-Anti-Umgehungs-Maßnahmen
Die Nutzung von zyprischen Entitäten wird vor allem bei EU-Eigentum angeraten, da es strikte Anti-Umgehungs-Maßnahmen gibt (Portugal, Griechenland und andere EU-Mitgliedsstaaten). In Griechenland wird eine jährliche Sondersteuer von 3% auf den schätzbaren Wert von Eigentum erhoben, wenn der Eigentümer einer Nicht-EU-Offshore-Entität angehört!
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