Beschränkungen bei größtmöglichen erlaubten Beteiligungssätzen sowie beim Mindestniveau an monetären ausländischen Investitionen in jeglichen Betrieb / juristische Person in Zypern wurden im Januar des Jahres 2000 für EU-Bürger und am 1.Oktober 2004 für Nicht-EU-Bürger aufgehoben.
Heutzutage erlaubt die zyprische Kapitalanlagepolitik 100%ige ausländische Beteiligung bei zyprischen Rechtsträgern in fast allen Wirtschaftssektoren nicht nur durch EU-Bürger, sondern auch durch Investoren von Drittstaaten.
Es gibt jedoch noch immer einige Beschränkungen in gewissen Sektoren der Immobilienerschließung (Immobilienerwerb ist bei privater Nutzung erlaubt), bei der Hochschulbildung, den öffentlichen Versorgungsbetrieben, Radio- & Fernsehsendern, Zeitungen, Zeitschriften und Fluggesellschaften.
- Vollständige Befreiung bei allen Devisenkontrollen – Beschränkungen für EU- und Nicht-EU-Bürger.
- Die Gesetzgebung stellt völlige Anonymität der ausländischen Begünstigten sicher – keine öffentliche Stelle erfährt von der Identität der Endbegünstigten, auch nicht die Gesellschaftsregisterbehörde oder die Steuerbehörde.
- Striktes Bankgeheimnis als Grundstein der Staatspolitik.
- zyprische Rechtsträger, entweder im Besitz von ausländischen Staatsangehörigen oder Einheimischen, können ohne gesonderte, benötigte Erlaubnis lokalen oder internationalen Aktivitäten nachgehen (Aktivitäten durch Nicht-EU-Bürger innerhalb von Zypern waren bis Oktober 2004 verboten).
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